In 10,5 Stunden messbar produktiver mit KI – inkl. Zertifikat nach EU AI Act (Art. 4)
Du willst mit KI schneller werden und bessere Ergebnisse liefern. Ohne Zufallstreffer. Ohne Qualitätsabfall. Ohne Stress mit Datenschutz oder falschen Fakten. Diese Masterclass zeigt dir praxiserprobte Workflows für Job und Studium. Du setzt sie sofort ein und sparst jede Woche Zeit. Entwickle die KI-Skills, die in Zukunft gefragt sind.
Viele nutzen KI schon. Trotzdem bleibt der Effekt oft klein, weil Prompts unsauber sind, Ergebnisse schwanken und keine klaren Workflows vorhanden sind. Das kostet Zeit und Nerven. In dieser Masterclass lernst du eine stabile Methode. Du verstehst, wie Sprachmodelle arbeiten, wo ihre Grenzen liegen und wie du sie so führst, dass Ergebnisse reproduzierbar und besser werden. Du bekommst konkrete Vorlagen, Checklisten und Übungen, damit du alles sofort umsetzen kannst. Neben Produktivität ist auch Sicherheit abgedeckt. Du lernst, Halluzinationen und Bias zu erkennen, Ergebnisse zu validieren und KI regelkonform einzusetzen. Am Ende hast du nicht nur Speed, sondern auch Kontrolle.
Kursinhalte im Überblick
KI-Grundlagen: Funktionsweise, Chancen, Grenzen von LLMs
Tool Auswahl: ChatGPT und Alternativen, passend zu Aufgabe und Workflow
Prompting Profi Niveau: Struktur, Präzision, Rollen, Qualitätskontrolle
Bild, Audio, Video KI: Inhalte erstellen, die professionell wirken
Umsatzsteuerlicher Hinweis: Soweit Bildungsleistungen auf Grundlage einer Bescheinigung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) über die berufliche bzw. prüfungsvorbereitende Eignung erbracht werden, sind diese gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG von der Umsatzsteuer befreit. Bildungsleistungen ohne entsprechende Bescheinigung unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Die umsatzsteuerliche Behandlung der einzelnen Leistungen ist den jeweiligen Rechnungspositionen zu entnehmen.
Umsatzsteuerlicher Hinweis: Soweit Bildungsleistungen auf Grundlage einer Bescheinigung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) über die berufliche bzw. prüfungsvorbereitende Eignung erbracht werden, sind diese gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG von der Umsatzsteuer befreit. Bildungsleistungen ohne entsprechende Bescheinigung unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Die umsatzsteuerliche Behandlung der einzelnen Leistungen ist den jeweiligen Rechnungspositionen zu entnehmen.