Umsatzsteuerlicher Hinweis: Soweit Bildungsleistungen auf Grundlage einer Bescheinigung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) über die berufliche bzw. prüfungsvorbereitende Eignung erbracht werden, sind diese gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG von der Umsatzsteuer befreit. Bildungsleistungen ohne entsprechende Bescheinigung unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Die umsatzsteuerliche Behandlung der einzelnen Leistungen ist den jeweiligen Rechnungspositionen zu entnehmen.
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